top of page

Balkonkraftwerke & virtuelle Versammlungen: Was jetzt gilt

Liebe Eigentümer, liebe Leser,

 

der Bundestag hat am 04. Juli 2024 zwei bedeutende Beschlüsse gefasst, die sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter betreffen und frischen Wind in die Verwaltung und Nutzung von Immobilien bringen.

 

Anspruch auf Balkonkraftwerke: Neue Rechte für Eigentümer und Mieter

 

Ein wichtiger Beschluss betrifft die Nutzung von Steckersolargeräten, auch bekannt als Balkonkraftwerke. Diese wurden in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen, was bedeutet, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen rechtlichen Anspruch auf deren Installation haben. Dies erleichtert die Nutzung erneuerbarer Energien erheblich, da die Zustimmung der Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden kann.

Vermieter und die WEG behalten jedoch ein Mitspracherecht bei der konkreten Anbringung der Geräte, um sicherzustellen, dass der Anspruch durch praktikable Vorgaben sinnvoll umgesetzt wird.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.09.2024) und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Virtuelle Eigentümerversammlung: Neue Möglichkeiten für Immobilienverwaltungen

 

Am 4. Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Immobilienverwaltungen die Durchführung rein onlinebasierter Eigentümerversammlungen ermöglicht, sofern die Wohnungseigentümer dies mit einer Dreiviertelmehrheit beschließen. Diese Erlaubnis gilt für drei Jahre ab Beschlussfassung.


Bis einschließlich 2028 müssen Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch weiterhin mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abhalten, es sei denn, sie beschließen einstimmig, darauf zu verzichten. Ein Verstoß gegen diese Regel führt nicht zur Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit der in virtuellen Versammlungen gefassten Beschlüsse (§ 48 Absatz 6 WEG).

Die Übergangsregelung betrifft ausdrücklich nicht solche Beschlüsse, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer basieren.


Dieses Gesetz macht die Verwaltung flexibler und moderner, was angesichts des Fachkräftemangels in der Immobilienbranche sowie der gestiegenen Anforderungen an eine effiziente Verwaltung besonders vorteilhaft ist.


Auch dieses Gesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächste Sitzung am 27.09.2024) und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Wir halten Sie weiterhin über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden, damit Sie Ihre Rechte als Eigentümer oder Mieter bestmöglich wahrnehmen können.

 

Viele Grüße

 

Ihre Immobilienverwaltung

Immobilien-Management Sieber GmbH



Weitere Informationen:



 

 

968 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page