Brauchen wir mehr Schulen? Gibt es genügend Wohnungen? Wo muss der Staat Investitionen für seine Bürger vornehmen? Um diese Fragen zu beantworten, führt Deutschland im 10-Jahres-Turnus den so genannten Zensus (umgangssprachlich Volkszählung genannt) durch.
Die Vorbereitungen für den diesjährigen Zensus, der eigentlich bereits 2021 geplant war, aber auf Grund der Corona-Pandemie auf 2022 verschoben wurde, sind bereits in vollem Gange. Als Stichtag ist der 15. Mai 2022 vorgesehen.
Der Zensus umfasst eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ), eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Analog zu 2011 ist auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Das bedeutet, es werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Da es in Deutschland jedoch kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend umfasst, müssen auch Eigentümer und Immobilienverwalter Informationen zu Wohnungen und Gebäuden im Rahmen der GWZ des Zensus` an die Ämter übermitteln.
Ziel ist eine flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Daher besteht für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen eine Auskunftsplicht. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Durch ergänzende Befragungen auf Stichprobenbasis, will das statistische Bundesamt mit dem Zensus die Wohnsituation in Deutschland transparenter machen. Es kann dann bspw. auswerten, welche Größe die Wohnungen von Single-Haushalten oder Familien haben oder ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt.
Zudem kommen die Daten auch der Forderung nach einem bundesweit vergleichbaren Mietspiegel entgegen. Laut statistischem Bundesamt soll die Zählung einen Überblick über die Bestandsmieten in Deutschland liefern und regionale Auswertungen zulassen.
Darüber hinaus wird auch das Thema "Energie" mit dem Zensus forciert. Durch die Erhebung von Baujahr und Energieträger der Heizung will man eine Momentaufnahme der derzeit genutzten Energieträger erstellen.
Die Ergebnisse sollen bis zum November 2023 vorliegen und dienen dann als Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der Raumplanung.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie auch Presseunterlagen finden Sie auf dem Informationsangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de.
Viele Grüße
Ihre Hausverwaltung
Quellen:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (2022). Zensus 2022. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/statistik/zensus-2022/zensus-2022-node.html [abgerufen am 13.04.2022]
Haufe (2022). Von Mieten bis Energieeffizienz: Wonach fragt der Zensus? https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/bundeskabinett-aus-zensus-2021-soll-zensus-2022-werden_84342_388270.html [abgerufen am 13.04.2022]
Statistisches Bundesamt (2022). Wer wird befragt? https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/GWZ/dsgvo-gwz.html [abgerufen am 13.04.2022]
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